§1 Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle aktuellen sowie auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte im Bereich Zahnersatz werden im Ausland hergestellt, ohne eine abweichende ausdrückliche Vereinbarung in schriftlicher Form. Dies ist dem Auftraggeber bekannt. Der Qualitätsstandard der gelieferten Produkte ist mit dem deutschen Qualitätsstandard vergleichbar.
3.Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur bei schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§2 Abschluss eines Vertrages
1. Kostenvoranschläge und/oder Angebote beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste und sind ansonsten freibleibend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kostensteigerungen von verwendeten Materialien insbesondere bei Edelmetall zwischen Abgabe des Kostenvoranschlages/Angebotes und Liefertermin an den Auftraggeber weiterzuberechnen. Der Rechnungspreis kann zum Preis aus dem Kostenvoranschlag/Angebot um bis zu 10% höher sein. Die Edelmetallmenge im Kostenvoranschlag ist geschätzt und kann je nach Form der Zähne abweichen.
2. Mangelhafte Arbeitsunterlagen kann der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zurücksenden.
§3 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an den gelieferten Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
§4 Lieferzeiten
1. Sämtliche angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Bevor Verzug eintritt, muss eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt werden.
§5 Rechnungsstellung und Zahlungsziel
1. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatsende. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage; abweichende Regelungen sowie Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden im Einzelfall pro Auftraggeber fixiert. Verzugszinsen werden dem Auftraggeber mit 6 % über dem Basiszinssatz berechnet.
§6 Gefahrübergang
1. Mit Übergabe der Ware an den Versender geht der Gefahrübergang auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für den Fall eines Annahmeverzuges durch den Auftraggeber.
§7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer hat die Wahl, Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Bei geringfügigen Mängeln hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht. Bei einer gescheiterten Nachbesserung steht dem Kunden das Recht zum Vertragsrücktritt zu. Weitere Schadensersatzansprüche wegen des Mangels sind ausgeschlossen. Eine Mängelhaftung wegen fehlerhafter Arbeitsunterlagen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab Rechnungsdatum. Eine Verlängerung der Gewährleistung muss einzelvertraglich geregelt werden.
§8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen und finden keine Anwendung.
2. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden am Gerichtsstand des Geschäftssitzes des Auftragnehmers verhandelt.
3. Es gilt die Salvatorische Klausel für den Vertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen identisch ist oder nahe kommt.
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